Hygienekonzept

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Hygienekonzept

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Illustration: Daniel Elger

+++ UNSER AKTUELLES HYGIENEKONZEPT +++

Tanzstudio Steinlein
Schutz- und Hygienekonzept Update Juni 2021

 

Das Schutz- und Hygienekonzept haben wir selbstverständlich den aktuellen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst:

 
1. PERSÖNLICHE HYGIENE
2. RAUMHYGIENE, LÜFTUNGSKONZEPT
3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
4. WEGEFÜHRUNG
5. MELDEPFLICHT
6. ALLEGEMEINES
 

 

VORBEMERKUNG


Das hygienische Umfeld soll zur Gesundheit der Kursteilnehmenden und allen weiteren Beteiligten beitragen.

Der vorliegende Corona Hygieneplan dient somit Tanzlehrenden und Tanz­schülerinnen und Tanzschülern als Grundlage zu einem reibungslosen Unterricht. Die Tanzlehrenden und das Tanzschulteam gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Tanzschülerinnen und Tanzschüler die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Institutes ernst nehmen und umsetzen.
 
Über die Hygienemaßnahmen weist das Tanzschulteam die Tanzschülerinnen und Tanzschüler auf jeweils geeignete Weise hin.
 

 

1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

 
Da die Übertragung des Corona Virus vor allem direkt über die Schleimhäute erfolgt bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:
 
  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) bitten wir die Kursteilnehmer auf jeden Fall zu Hause zu bleiben bzw. suchen Sie Ihren Arzt auf.
 
  • Sollten Sie während des Aufenthaltes in der Tanzschule Symptome (siehe oben) entwickeln, bitten wir Sie den Tanzsaal sowie die Tanzschule unverzüglich zu verlassen.

 

  • Halten Sie stets den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ein. Der feste Tanzpartner ist von dieser Regelung ausgenommen.

 

  • Berühren Sie bitte nicht mit den Händen das Gesicht und insbesondere die Schleimhäute, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

 

  • Bitte verzichten Sie auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln.
 
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Tanzsaals) durch
 
A) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

oder
 
B) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektions­mittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollstän­digen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch https://www.aktion­-sauberehaende.de).
 
Zahlreiche Desinfektionsspender sind hierfür im Tanzstudio angebracht.
 
 
  • Beachten Sie die Husten-und Niesetikette: Bitte husten und niesen Sie in die Armbeuge und halten Sie größtmöglichen Abstand zu anderen Personen, bzw. drehen Sie sich, wenn möglich weg.
 
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS): Bitte tragen Sie ausschließlich eine FFP2 Maske. In der Tanzschule herrscht Maskenpflicht insbesondere beim Kommen und Gehen sowie beim Betreten der Sanitäranlagen. Im Unterricht ist das Tragen der Maske nicht erforderlich solange der Mindestabstand von mindestens 1,50m zu anderen Personen gewährleistet ist. Trotz MNS sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-I nstituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.
 
Hinweise zum Umgang mit FFP2 Masken:
 
    • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
    • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
    • Seim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
    • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
    • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
    • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
 
Für das Personal gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sollte bei Ihnen eine Ausnahme bestehen, halten Sie bitte Ihre Dokumentation hierzu beim Betreten des Tanzstudios zur Kontrolle bereit.
 

 

2. LÜFTUNGS- & REINIGUNGSKONZEPT


Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion ist das regelmäßige und richtige Lüften besonders wichtig, damit die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Das Tanz­studio verfügt über eine großflächige Fensterfront in allen Sälen. Eine Frischluftzufuhr erfolgt mehrmals pro Unterrichtseinheit. In den Sanitärräumen sorgt eine raumluft­ technische Anlage für den effektiven Austausch.
 
In der Tanzschule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund.
 
Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden. Folgende Areale werden besonders gründlich und in besonders frequentierten Bereichen mehrmals täglich gereinigt:
 
  • Türklinken und Griffe
  • Handläufe (Bistro)
  • Lichtschalter
  • Tische, Stühle, Telefone
  • Computer Tastaturen und Zubehör

 


 

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH


In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden.

Damit sich nicht zu viele Tanzschülerinnen und Tanzschüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, darf immer nur eine Person den Sanitärraum betreten. Am Eingang der Toiletten weist ein gut sichtbarer Aushang darauf hin, ob die Toilettenräume bereits belegt oder frei sind.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaituch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeits­gummihandschuhe zu tragen.
 

 

4.WEGEFÜHRUNG


Wir bitten Sie auf die vorgegebenen Markierungen zur Wegeführung zu achten, dabei eine Gruppenbildung zu vermeiden und auf den Mindestabstand von 1,50m zu achten.
 
  • Ein-und Ausgang zum Saal 1 erfolgt über den Haupteingang.
  • Ein-und Ausgang zum Saal 2 erfolgt über den Hintereingang / Tanzterrasse.
  • Ein -und Ausgang zum Saal 3 (Hersbruck) erfolgt über den Haupteingang.
  • Bodenmarkierungen im Außen-und Innenbereich sowie auf dem Parkett helfen beim genügenden Abstand halten.
  • Bitte betreten Sie die Tanzschule erst kurz vor Kursbeginn. Bitte vermeiden Sie sich lange im Foyer oder Bistro aufzuhalten.
  • Die Garderobe bleibt weiterhin geschlossen.
  • Kurz vor Kursbeginn begrüßen Sie die Tanzlehrer, führen die Anwesenheit aus und führen Sie in den Saal.

 


 

5.MELDEPFLICHT


Um eine Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten wird die Anwesenheitsübersicht mit größter Sorgfalt geführt.

Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Tanzschulen dem Gesundheitsamt zu melden.
 


6.ALLGEMEINES


Der vorliegende „Hygieneplan-Corona“ für das Tanzstudio Steinlein in Hersbruck/Lauf wird zeitgleich dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis gegeben.
 
 

Illustrationen: Adobe Stock / Daniel Elger